Elterninformationen

Die Musikschule der Kreisschule Aarau-Buchs bietet Kindern und Jugendlichen in Aarau, Aarau Rohr und Buchs Einzel- und Gruppenunterricht an. Das Angebot umfasst Sologesang, Blas-, Schlag-, Streich-, Tasten- und Zupfinstrumente sowie Angebot im Bereich Band, Ensembles und Chor.  

 Rechtliche Grundlagen 

Anmeldetool und Anmeldeunterlagen

Die gedruckte Anmeldebroschüre der Musikschule wird Mitte Februar an alle Klassen verteilt. Ab Ende Februar können Sie die Anmeldung auch direkt elektronisch via KLAPP erledigen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt via KLAPP.  

Das Formular für auswärtige Schülerinnen und Schüler wird erst Ende April veröffentlicht. Für diese Kinder und Jugendlichen gilt eine spätere Anmeldefrist. Die Unterlagen werden wir den bisher angemeldeten Schülerinnen und Schülern direkt zustellen. 

Freifachanmeldung Oberstufe

Was bedeutet "Freifach Musikschule 15 Minuten" für die 6. bis 9. Klassen? 

Die Eltern haben über KLAPP den Link zum Anmeldeformular "Wahl- und Freifach" erhalten. Für die Schülerinnen und Schüler ab der 6. Klasse gibt es die Wahlmöglichkeit "Wahlfach Musikschule 15 Minuten". Dies bedeutet, dass 15 Minuten Instrumental- oder Gesangsunterricht vom Kanton bezahlt werden und somit für die Jugendlichen der 6. bis 9. Klassen gratis sind. Was heisst das nun? 

Die Schule ist gesetzlich verpflichtet, die Eltern auf dieses kostenlose Angebot hinzuweisen. Deshalb erscheint es auch auf der Anmeldung zum Wahl- und Freifach. Die Vergünstigung macht, dass der Einzelunterricht ab der 6. Klasse günstiger ist. Nebst der Wahlfachanmeldung ist zusätzlich eine Anmeldung direkt bei der Musikschule nötig, damit ihr Kind definitiv bei der Musikschule angemeldet ist. 

Ein- und Austritt an der Musikschule KSAB

Anmeldeschluss für die Angebote der Musikschule ist der 1. April für das folgende Schuljahr. Auch bisherige Schülerinnen und Schüler müssen sich jährlich neu anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für das ganze Schuljahr.

In begründeten Ausnahmefällen ist eine Abmeldung auf Semesterende mit der Einreichung eines schriftlichen Gesuchs bis 1. Dezember 2026 beantragbar. Die Abmeldung muss durch die Co-Leitung der Musikschule bewilligt werden.  

Anmeldungen für Neueintritte auf das 2. Semester (1. Februar 2027) sind bis 1. Dezember 2026 der Musikschule schriftlich einzureichen. 

Gemäss geltendem Musikschulreglement der Musikschule KSAB ist der Einstieg in den Instrumental- und Gesangsunterricht ab der 2. Klasse vorgesehen. Bei Eignung kann ein Kind die Angebote der Musikschule bereits ab der 1. Klasse belegen. Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt zum vorzeitigen Einstieg.

Unterrichtsbesuche

Wir freuen uns, wenn Eltern und Interessierte sich mit einem Unterrichtsbesuch einen Einblick in unseren Instrumental- und Gesangsunterricht verschaffen. Bitte melden Sie sich vor Ihrem Besuch bei der entsprechenden Musiklehrperson an. 

Ermässigungen

Die Musikschule KSAB ist von den Träger-Gemeinden hoch subventioniert. Weitere mögliche Vergünstigungen sind:  

  • Reduktion der Elternbeiträge für finanzschwächere Familien ("Sozialtarif") auf Gesuch hin, weitere Informationen unter Hinweise zum reduzierten Tarif
  • Es kann eine Reduktion pro Schülerin oder Schüler für 2/3 einer Lektion und für ein Zweitinstrument für 1/2 einer Lektion gewährt werden
  • Besucht mehr als ein Kind aus der gleichen Familie die Musikschule KSAB, wird der Elternbeitrag für jedes Kind um 10% reduziert
  • Reduktion von Fr. 100.- auf die Elternbeitragsrechnung (im Semester) für den Instrumental- und Gesangsunterrichts für Mitspielende der Jugendspiele (Kadettenmusik Aarau, Jugendspiel Buchs)

Anschaffung Instrumente

Die Beschaffung der Instrumente (Miete, Kauf) obliegt den Eltern. Die Lehrperson Ihres Kindes wird Anfang Juni mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie dabei beraten.

Mietinstrumente

Auf Anfrage können, sofern vorhanden, Instrumente der Musikschule gegen Verrechnung einer Leihgebühr für begrenzte Zeit zur Verfügung gestellt werden. Vorrang haben Kinder aus finanzschwachen Familien und Kinder, die in einem Ensemble der Musikschule mitwirken.  

 Vorgehen: 

  1. Füllen Sie bitte die Umfrage aus Anfrage Mietinstrumente Schuljahr 2026/2027 – Formular ausfüllen
  2. Sie erhalten im April 2026 den Entscheid, ob Ihr Kind ein Instrument der Schule erhält oder nicht
  3. Wenn Sie ein Instrument der Musikschule erhalten, wird die Musiklehrperson das Instrument in der ersten Unterrichtsstunde dabeihaben
  4. Falls Sie kein Instrument erhalten, wird die Musiklehrperson Sie im Juni beraten. 

Folgende Instrumente können gemietet werden: 

  • Querflöte
  • Klarinette
  • Saxofon / Altsaxofon
  • Kornett / Trompete
  • Es-Horn / Tenorhorn
  • Kinderhorn / Horn
  • Kinderposaune / Posaune
  • Tuba
  • Violine
  • Gitarre
  • Violoncello 

 Trommelböckli werden neu für CHF 100.- verkauft. 

Zweitinstrument

Die Belegung eines Zweitinstrumentes oder des Faches Sologesang ist mit einer Lektionsdauer von 22,5 Minuten nach zwei Jahren Unterricht im Erstinstrument möglich. Die Anmeldung des Zweitinstruments kann via ein separates Anmeldeformular oder via Online-Anmeldetool erfolgen.

 

 

Unterrichtszeiten und Unterrichtsort

Schuljahr, Ferien und Feiertage richten sich nach der für die Kreisschule Aarau-Buchs geltenden Regelung. Bei Schulanlässen (Schulreise, Heimattag, Sporttag u.ä.) fällt der Unterricht für die betreffenden Schülerinnen oder Schüler ohne Rückerstattung von Elternbeiträgen aus.

Die Festsetzung der individuellen Unterrichtszeiten für den Instrumental- und Sologesangsunterricht erfolgt durch die entsprechende Musiklehrperson mit dem SuS, wobei bei der Festsetzung nur auf die obligatorischen Stundenpläne der öffentlichen Volksschule Rücksicht genommen werden kann. Die zu Beginn des Semesters vereinbarten Unterrichtszeiten sind einzuhalten.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Unterrichtszeit oder den Unterricht durch eine bestimmte Musiklehrperson besteht nicht. Der Unterricht kann auch während Poolstunden, im Anschluss an die Unterrichtszeiten oder an schulfreien Nachmittagen stattfinden. 

Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler (SuS)

Neben den grundsätzlichen Lernleistungen, welche von den Schülern erwartet und gefordert sind, haben die Schüler insbesondere den Unterricht regelmässig und pünktlich zu besuchen. Im Falle einer Verhinderung ist die Lehrperson vorzeitig via KLAPP zu informieren. 

Bild- und Tonaufnahmen

Mit Abschluss des Unterrichtsvertrages erteilen die Schüler (bzw. deren Erziehungsberechtigte) der Musikschule KSAB die Erlaubnis, an öffentlichen Anlässen der Musikschule KSAB erstellte Bild- und Tonaufnahmen für eine allfällige Publikation in Druckerzeugnissen und Online-Medien zu verwenden. Die Musikschule KSAB sichert zu, dass keine Bild- und Tonaufnahmen verwendet werden, die sich nach pflichtgemässem Ermessen und gemäss der naheliegenden Erwartung für betroffene Schüler nachteilig auswirken können oder gegen deren Verwendung sich Betroffene ausgesprochen haben.