Angebot des Horts
1. Aufnahme
Der Hort KSAB steht allen Kindern ab dem 1. Kindergarten bis zur 6. Primarschulklasse offen, die in der Gemeinde Buchs oder der Stadt Aarau schulpflichtig sind. Er nimmt laufend neue Kinder in die Betreuung auf, sofern freie Plätze verfügbar sind. Ansonsten wird eine Warteliste geführt.
2. Module und Tarife
Module | Zeiten | Beiträge |
| Modul F: Frühbetreuung (falls angeboten) | 07:00 – 08:15 | CHF 11.00 |
| Modul G: Mittagsbetreuung | 11:45 – 13:30 | CHF 30.00 |
| Modul H: Frühnachmittagsbetreuung | 13:30 – 15:05 | CHF 20.00 |
| Modul I: Spätnachmittagsbetreuung | 15:05 - 18:30 | CHF 30.00 |
| Modul J: Schulferienbetreuung | 07:00 – 18.30 | CHF 101.00 |
Das Frühbetreuungsmodul wird nicht an allen Standorten angeboten. Es wird nur durchgeführt, wenn sich pro Tag am Standort mindestens fünf Kinder dafür angemeldet haben.
Die ganztägige Ferienbetreuung wird konzentriert an einzelnen Standorten geführt. Für die Ferienbetreuung müssen die Kinder separat, mindestens drei Monate im Voraus, angemeldet werden.
Die Abrechnung der Module erfolgt taggenau, das heisst, dass die vereinbarten Module so abgerechnet werden, wie sie effektiv pro Tag und Monat entstehen. Die Erziehungsberechtigten haben die Beiträge monatlich im Voraus zu bezahlen.
3. Subventionen
Die Beiträge der Erziehungsberechtigten werden über die Wohngemeinde subventioniert. Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, sich darum zu kümmern.
Link auf den Tarifrechner der Stadt Aarau:
https://www.kitarechner.ch/Aarau/
Informationen bei FuSTA
Soziale Dienste
Poststrasse 17
5001 Aarau
4. Öffnungszeiten
Der Hort ist grundsätzlich während der Schulzeit von Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:30 Uhr geöffnet. Während der Schulferien bieten, in Abhängigkeit der Nachfrage, einzelne Standorte Ferienbetreuung von Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:30 Uhr an.
Geschlossen bleiben die Horte an den öffentlichen Feiertagen sowie während zwei Wochen in den Sommerferien. Die öffentlichen Feiertage sind:
- Neujahr
- Karfreitag und Ostermontag
- Auffahrt
- Pfingstmontag
- Maienzug (in Aarau)
- 1. August
- Weihnachten
5. Kündigung
Zwischen den Erziehungsberechtigten und der KSAB wird eine Vereinbarung unterzeichnet. Ohne Kündigung verlängert sie sich automatisch und endet spätestens auf das Ende des 6. Primarschuljahres.
Die Vereinbarung kann jeweils auf das Ende jedes Schulhalbjahres gekündigt werden. Sie hat schriftlich bis spätestens am 31. Mai oder am 30. November bei der KSAB einzutreffen.
Änderungen der Module sind wie folgt möglich:
- Stundenplananpassungen: Auf Beginn eines neuen Schuljahres möglich, Eingang bei KSAB bis spätestens 31. Mai
- Reduktion von Betreuungsmodulen: Auf das Ende eines Schulhalbjahres möglich, Eingang bei KSAB bis spätestens 31. Mai oder 30. November
- Zusätzliche Module oder Verschiebung von Modulen auf andere Wochentage: auf den nächstmöglichen Zeitpunkt, sofern freie Plätze und genügend Ressourcen vorhanden sind.
- Kurzfristig benötigte zusätzliche Betreuung: Je nach Auslastung und vorhandener Kapazität ist es möglich, kurzfristig zusätzliche Module zu buchen.
Detaillierte Informationen über den Betrieb des Horts KSAB und den Beitrag der Erziehungsberechtigten sind dem Betriebskonzept zu entnehmen, welches auch Bestandteil der Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und der KSAB ist.